Verfahren nach Artikel 7 des Vertrags von Lissabon der Europäischen Union
Das Bekenntnis zu den Grundrechten war stets ein bestimmender Faktor des Aufbaus der Europäischen Union, die sich damit als Wertegemeinschaft versteht. Seit dem Vertrag von Lissabon (2009) ist der Schutz der Grundrechte ein grundlegendes Element der Europäischen Union und wesentlicher Bestandteil beim Aufbau des supranationalen europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte“
(Art. 2, Vertrag der Europäischen Union).
Verstößt ein Mitgliedstaat dauerhaft gegen die EU-Grundrechte, ermöglicht Art. 7 des EU-Vertrags von Lissabon strenge Konsequenzen, die auch zum Entzug des Stimmrechts im Rat der Europäischen Union führen.
„Die Achtung der Grundrechte in der Union ist die Voraussetzung dafür, dass zwischen den Mitgliedstaaten Vertrauen aufgebaut werden kann und auch die Öffentlichkeit Vertrauen in die EU-Politiken hat“, erklärte die Europäische Kommission in ihrer „Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte“ (Brüssel, 19. Oktober 2010)
Deshalb werden selbstverständlich nur dann Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union aufgenommen, wenn das Bewerberland diese Kriterien hinreichend erfüllt. Vor einem Beitritt wird insbesondere die Grundrechtssituation eingehend geprüft.
Da eine eklatante Verletzung der Grundrechte in Österreich gegeben ist, wird ein Eingreifen der Europäischen Union erforderlich sein. Denn in Österreich greifen staatliche und politische Institutionen seit Jahren bei diesen Vorfällen nicht ein. Ausreichender Schutz des Eigentums ist in Österreich nicht mehr gegeben. Korruption reicht weit in den Behördenapparat.
Eine Kommission der Europäischen Union wird die Vorfälle in Österreich untersuchen müssen. Der Schutz der Grundrechte im EU-Mitgliedsstaat Österreich muss wiederhergestellt werden. Auch Todesfälle im Zusammenhang mit der Methode Enteignung durch Sachwalterschaft werden aufzuklären sein.
Österreich kam wesentliche Bedeutung als Orientierung für mitteleuropäische Länder bei der EU-Osterweiterung zu. Dies beruht auf der traditionellen Rolle von Österreich in den Ländern Mitteleuropas, die bis in die Region Galizien reichte. Auch aktuell machte die Republik Österreich damit Propaganda, dass Unterstützung beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern gegeben wird. Laut einer Presseaussendung des Österreichischen Justizministeriums vom 14. März will Österreichs Justiz Albanien beim Aufbau eines Rechtssystems nach EU-Standards fachlich unterstützen. Das sicherte der österreichische Bundesminister Wolfgang Brandstetter seinem albanischen Amtskollegen bei einem gemeinsamen Arbeitsgespräch zu:
“Daher komme ich der Bitte meines albanischen Amtskollegen gerne nach, die albanische Justiz mit unserer Expertise zu unterstützen“, so Justizminister Brandstetter anlässlich des Besuchs.
In welcher Weise dies geschehen soll, bleibt völlig unklar angesichts des seit Jahren desolaten Justizbereichs in Österreich.
Die Europäische Union wird die beschriebene Entwicklung in Österreich nicht hinnehmen können. Es könnten ansonsten in der Folge weitere Länder in der Europäischen Union bezüglich des Schutzes der Grundrechte gefährdet sein.